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ERP nach dem Marshall-Plan
Das Ende des Marshall-Plans bedeutete keineswegs das Ende des Fließens von ERP-Gegenwertmitteln, also jener Schillingbeträge, die österreichische Unternehmen für den Kauf der amerikanischen Waren bezahlten mussten. ERP-Kredite sind seit mehr als einem halben Jahrhundert ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Investitionspolitik. Sie dienen heute vor allem der Förderung von Projekten, die auf Basis neuer Technologien die internationale Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft stärken sollen.
 
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Für die Freigabe von Gegenwertkrediten war bis zur Gründung des ERP-Fonds die Zustimmung der Amerikaner notwendig. 1961 vereinbarten die USA und Österreich die Übergabe der ERP-Gegenwertmittel in die eigenständige Verwaltung von Österreich. Am 1. Juli 1962 trat das ERP-Fonds-Gesetz in Kraft, und noch im selben Monat genehmigte die Bundesregierung das erste Jahresprogramm des Fonds.
Von 1962/63 bis 1984/85, dem letzten Geschäftsjahr vor der Ausgliederung des ERP-Fonds aus der Bundesverwaltung, wurden Kredite von 31,4 Milliarden Schilling für Projekte mit einer Gesamtinvestitionssumme von 153,0 Milliarden Schilling vergeben. Heute beträgt das Vermögen des ERP-Fonds rund drei Milliarden Euro.
 
Die Verlagerung der Förderschwerpunkte spiegelt den grundlegenden Wandel der österreichischen Wirtschaft wider. Trugen am Anfang Staumauern und Stahlwerke das ERP-Wappen, hat der ERP-Fonds in den letzten Jahren die Entwicklung von hochspezialisierten Produkten für den Weltmarkt gefördert. Diese können so verschieden sein wie Flugzeug-Komponenten aus superleichten Verbundwerkstoffen und Spitzenweine junger österreichischer Winzer.